Das Verkehrsrecht hat in der Praxis eine große Bedeutung. Fast jeder hatte bereits mit diesem Rechtsgebiet zu tun, etwa bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall oder als Betroffener in einem Bußgeldverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen im Hinblick auf alle verkehrsrechtlichen Fragestellungen.

Beim Verkehrszivilrecht geht es um die Geltendmachung von materiellen und immateriellen Schäden (Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall) sowie um die Auseinandersetzung mit den Versicherungen. Gegenstand des Verkehrsstrafrechts sind Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Hier verschärft der Gesetzgeber 2013 mit einem neuen Punktesystem die Sanktionen erheblich. Da die Fahrerlaubnis oftmals auch Grundlage der beruflichen Existenz ist, sollte in jedem Fall frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, wenn durch die Behörde der Vorwurf eines Verkehrsverstoßes erhoben wird. Das Verkehrsverwaltungsrecht umfasst das gesamte Fahrerlaubnisrecht einschließlich des Verfahrens der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug.

Da verkehrsrechtliche Angelegenheiten oftmals mit hohen Kosten verbunden sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vekehrsrechtsschutzversicherung.

Mandate im Verkehrsrecht werden durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Uwe Schulz bearbeitet.