Bei dem Thema Vergütung legen wir großen Wert auf Klarheit und Transparenz. Bei uns weiß jeder Mandant vor der Mandatserteilung, welche Anwaltsgebühren anfallen werden.

Für die gerichtliche Tätigkeit legen wir das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) zugrunde. Bei Zivil- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten bemisst sich die Anwaltsgebühr nach dem Streitwert.

Für das außergerichtliche Tätigwerden und Beratungstätigkeit vereinbaren wir die Vergütung vorher. Auch besteht die Möglichkeit, bei regelmäßigem Beratungsbedarf monatliche Beratungspauschalen zu vereinbaren. Die Kosten für die notarielle Tätigkeit sind gesetzlich festgeschrieben und in der Kostenordnung geregelt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so rechnen wir selbstverständlich auch mit dieser ab. Beachten Sie aber bitte, dass auch in diesem Falle Sie als Mandant Kostenschuldner bleiben. Sollen wir die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Sie führen, so berechnen wir hierfür eine Gebühr, da es sich um eine gesonderte Rechtsangelegenheit handelt.

Im Einzelfall behalten wir uns vor, gesonderte Vergütungsvereinbarungen zu treffen, wenn im Hinblick auf den Arbeitsumfang mit den gesetzlichen Gebühren eine kostendeckende Bearbeitung nicht möglich ist. Dies kann dann in Form von Pauschalvereinbarungen oder Stundensätzen (€ 230,00 bis € 320,00) geschehen.