Wir verstehen das Arbeitsrecht nicht als Forum ideologischer Auseinandersetzung. Deshalb vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte gleichermaßen; sind somit auf “beiden Seiten“ tätig. Das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Arbeitsrechtliche Mandate werden von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Uwe Schulz betreut.